Verschiedene Arten von Gutachten im Überblick

Für Eigentümer ist es nicht immer leicht oder gar unmöglich, den objektiven, realistischen Wert der eigenen Immobilie zu bestimmen. Ein erfahrener, fachlich versierter Makler hingegen hat hierfür sogar mehrere Möglichkeiten. Eine "einfache" Wertermittlung, oft auch vollautomatisiert, liefert eine Schätzung. Genauere und detailliertere Ergebnisse verschafft ein Verkehrswertgutachten. Dieses kann aber lediglich ein Sachverständiger anfertigen. 

Wir zeigen Ihnen auf, welche Arten von Gutachten für Ihre Immobilie infrage kommen. Möglich ist uns das aufgrund unserer eigenen Qualifikation, Dirk Schemmer ist von der IHK Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, der regelmäßig eben solche Verkehrswertgutachten ausstellt.

Vollgutachten beziehungsweise Verkehrswertgutachten

Moderne Reihenhäuser

Dieses umfassende Gutachten vom Sachverständigen berücksichtigt alle elementaren Aspekte der Immobilie, darunter beispielsweise:

  • Standort, Lage, Nachbarschaft
  • Größe, Grundstücksfläche, Anzahl der Zimmer, nutzbare Unterkellerung etc.
  • Baujahr, Bausubstanz, technische Ausstattung und der Zustand
  • bisher erfolgte Instandsetzungen und Modernisierungen
  • aktuelle Situation des Immobilienmarktes in der Region
  • alle anderen Aspekte, die in irgendeiner Art und Weise den Wert der Immobilie beeinflussen könnten

Solche Verkehrswertgutachten sind umfassend, gründlich und speziell auf die Immobilie zugeschnitten. Aus diesem Grund sind sie juristisch belastbar, bei Rechtsstreitigkeiten können sie also vor Gericht eingesetzt werden. Ebenso sind Verkehrswertgutachten das Mittel der Wahl, wenn eine rechtssichere Aufteilung des Vermögenswertes stattfindet - beispielsweise bei Erbschafts- oder Scheidungsimmobilien.

Stellungnahme beziehungsweise Kurzgutachten

Eine kompakte Form des eben dargestellten Gutachtens ist die Stellungnahme. Solche Kurzgutachten, wie sie umgangssprachlich meist genannt werden, werden ebenfalls von Sachverständigen beziehungsweise Gutachtern angefertigt. Sie fokussieren sich auf die Kernpunkte der Immobilie, also das Wesentliche. Die Expertise und fachliche Eignung des Gutachters spiegelt eine Stellungnahme/ein Kurzgutachten ebenfalls wider. Deshalb empfiehlt sich dieses bei Scheidungen oder Erbschaftsimmobilien, bei denen kein Rechtsstreit bezüglich des Vermögenswertes zu erwarten ist oder zunächst eine grobe Orientierung benötigt wird. Außerdem können Sie als Eigentümer eine Stellungnahme beziehungsweise ein Kurzgutachten anfordern, wenn Sie verlässlich den Wert Ihrer Immobilie wissen möchten - zum Beispiel, um im Anschluss die Entscheidung über einen Verkauf zu treffen.

Mietwertgutachten

Anhand der Bezeichnung dieses Gutachtens wird bereits deutlich, dass sich dieses auf den Mietpreis fokussiert. Es eignet sich für Vermieter, die ihre Miete unter Berücksichtigung eines rechtskräftigen Arguments festlegen möchten. Ebenso für Vermieter, denen Erfahrungen oder Vergleichswerte fehlen und die die Miete weder zu hoch noch zu niedrig ansetzen möchten. 

Für Mieter ist das Mietwertgutachten ebenfalls interessant: Sie bekommen damit ein belastbares Dokument vom Sachverständigen, um sich beispielsweise gegen eine vermeintlich zu hohe Miete rechtlich zu wehren.

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