Mit dem Bieterverfahren bekommen Sie, durch uns als Immobilienmakler koordiniert, die Möglichkeit einer alternativen Verkaufsoption, bei der die Preisbildung der Käuferseite und damit der Marktnachfrage überlassen wird. Das Bieterverfahren gilt als innovatives Verkaufsverfahren, das zwar Schnittpunkte zu einer Versteigerung aufweist, sich aber durch einige Unterschiede charakterisiert. Wir verraten, wie das Bieterverfahren abläuft und welche Vorteile sich Eigentümern dabei bieten.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, bieten sich prinzipiell zwei Optionen an: Wir übernehmen für Sie die Wertermittlung und platzieren die Immobilie zu einem fairen Verkaufspreis am Markt. Für die Immobilie muss sich dann ein Käufer finden, der bereit ist, den angesetzten Preis zu zahlen. Beim Bieterverfahren hingegen obliegt die Preisbildung den verschiedenen Käuferparteien. Wie die Bezeichnung korrekt vermuten lässt, bieten diese in einem geordneten Verfahren auf die Immobilie – bis der Prozess beendet wird und der Höchstbietende den Zuschlag erhalten kann.
Kann ist in diesem Kontext wichtig: Anders als bei einer Auktion müssen Sie als Eigentümer das höchste Gebot nicht zwingend annehmen. Sie halten sich also offen, dieses auszuschlagen, falls Sie mit dem Angebot nicht zufrieden sind oder aufgrund einer überschaubaren Nachfrage nur wenige Gebote eingegangen sind. Bei einem Bieterverfahren wird immer eine feste Frist gesetzt, in der Sie weitere Gebote erhalten können.
Bei einer fachkundigen Wertermittlung werden sowohl einzelne Aspekte der Immobilie als auch solche des Marktes berücksichtigt. Dennoch ist es auf dem Immobilienmarkt keine Seltenheit, dass Verkehrswerte mitunter deutlich überschritten werden – das Interesse der Käufer also so groß ist, dass diese gewillt sind, mehr als den Angebotspreis zu zahlen. Bei einer Immobilie, die höchstwahrscheinlich aufgrund ihrer exzellenten Lage oder wegen einer besonderen Ausstattung eine sehr starke Nachfrage generiert, kann das Bieterverfahren also den Verkaufserlös für Sie als Eigentümer steigern.
Des Weiteren lohnt sich ein Bieterverfahren unter folgenden Gesichtspunkten:
Übrigens: Auch in einem Bieterverfahren wird zunächst ein Mindestpreis festgelegt!
Kaufinteressenten können ihr Gebot zurückziehen – was den Erlös reduzieren würde, da dann gegebenenfalls auf geringere Gebote ausgewichen werden müsste. Des Weiteren ist denkbar, dass einige Käufer zwar Interesse an der Immobilie haben, solch ein Bieterverfahren aber generell ablehnen. Wir beraten Sie gerne, ob ein Bieterverfahren für Ihren Immobilienverkauf eine mögliche Alternative darstellt.
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